Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Die SEPA-Lastschriften für den Beitrag finden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres statt.
Der Austritt ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Er ist frühestens ein Jahr nach Beitritt möglich. Der Vorstand der SG Dortmund-Süd 1983 e.V. behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen.
Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen erklärt der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis, für die aus der Mitgliedschaft entstehenden Beitragsverpflichtungen einzustehen.